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   VG Hamburg, 27.01.2020 - 15 E 5647/19   

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VG Hamburg, 27.01.2020 - 15 E 5647/19 (https://dejure.org/2020,4122)
VG Hamburg, Entscheidung vom 27.01.2020 - 15 E 5647/19 (https://dejure.org/2020,4122)
VG Hamburg, Entscheidung vom 27. Januar 2020 - 15 E 5647/19 (https://dejure.org/2020,4122)
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Volltextveröffentlichung

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Justiz Hamburg (Pressemitteilung)

    Eilanträge gegen die probeweise Einrichtung einer Fußgängerzone in Ottensen erfolgreich

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Eilanträge gegen die probeweise Einrichtung einer Fußgängerzone

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (20)

  • BVerwG, 23.09.2010 - 3 C 37.09

    Überholverbot; Lastkraftwagen; Lkw-Überholverbot; Verkehrsverbot;

    Auszug aus VG Hamburg, 27.01.2020 - 15 E 5647/19
    Die Widerspruchsfrist beträgt bei Verkehrszeichen mangels einer Rechtsmittelbelehrung gemäß §§ 58 Abs. 2, 70 Abs. 2 VwGO ein Jahr und beginnt für einen Verkehrsteilnehmer mit dem Zeitpunkt, in dem er zum ersten Mal auf das Verkehrszeichen trifft (BVerwG, Urteil vom 23.09.2010, 3 C 37/09, juris Rn. 13).

    Als in Bezug auf Beschränkungen und Verbote des fließenden Verkehrs speziellere Regelung konkretisiert und verdrängt § 45 Abs. 9 Satz 3 StVO in seinem Anwendungsbereich die allgemeine Regelung in § 39 Abs. 1 und § 45 Abs. 9 Satz 1 StVO (vgl. BVerwG, Urteil vom 23.9.2010, 3 C 37/09, juris Rn. 25 zu § 45 Abs. 9 Satz 2 StVO a.F., welcher dem heutigen § 45 Abs. 9 Satz 3 StVO entspricht).

    § 45 Abs. 9 Satz 3 StVO setzt eine konkrete Gefahrenlage voraus, die erstens auf besondere örtliche Verhältnisse zurückzuführen ist und zweitens das allgemeine Risiko einer Beeinträchtigung der relevanten Rechtsgüter, insbesondere von Leben und Gesundheit von Verkehrsteilnehmern oder öffentliches und privates Sacheigentum, erheblich übersteigt und sich damit als "qualifizierte Gefahrenlage" darstellt (BVerwG, Urteil vom 18.11.2010, 3 C 42/09, juris Rn. 25, und Urteil vom 23.9.2010, 3 C 37.09, juris Rn. 27).

  • BVerwG, 18.11.2010 - 3 C 42.09

    Radweg; Radwegbenutzungspflicht; Radwegebenutzungspflicht; Radfahrer; Radverkehr;

    Auszug aus VG Hamburg, 27.01.2020 - 15 E 5647/19
    § 45 Abs. 9 Satz 3 StVO setzt eine konkrete Gefahrenlage voraus, die erstens auf besondere örtliche Verhältnisse zurückzuführen ist und zweitens das allgemeine Risiko einer Beeinträchtigung der relevanten Rechtsgüter, insbesondere von Leben und Gesundheit von Verkehrsteilnehmern oder öffentliches und privates Sacheigentum, erheblich übersteigt und sich damit als "qualifizierte Gefahrenlage" darstellt (BVerwG, Urteil vom 18.11.2010, 3 C 42/09, juris Rn. 25, und Urteil vom 23.9.2010, 3 C 37.09, juris Rn. 27).
  • VG Neustadt, 20.05.2019 - 3 K 272/18

    Befahren von Gehwegen

    Auszug aus VG Hamburg, 27.01.2020 - 15 E 5647/19
    Die danach erforderliche qualifizierte Gefahrenlage bestimmt sich nicht allein nach der Verkehrsdichte im fraglichen Bereich, sondern wird von einer Gemengelage verschiedener Faktoren beeinflusst, so unter anderem von der Breite und dem Ausbauzustand der für dem Fahrzeug- und Fußgängerverkehr zur Verfügung stehenden Fläche, den Ausweichmöglichkeiten, der Inanspruchnahme von Flächen durch parkende Fahrzeuge und deren Auswirkungen auf den Verkehr, der Übersichtlichkeit der Streckenführung, der Verteilung des Verkehrs über den Tag und dem Anteil des Schwerlastverkehrs (BVerwG, Beschluss vom 23.4.2013, 3 B 59/12, juris Rn. 9; VG Neustadt, Urteil vom 20.5.2019, 3 K 272/18.NW, juris Rn. 30).
  • VGH Baden-Württemberg, 26.10.1994 - 5 S 2344/94

    Anordnung der aufschiebenden Wirkung gegenüber einem Verkehrszeichen; probeweise

    Auszug aus VG Hamburg, 27.01.2020 - 15 E 5647/19
    Soweit die Antragsgegnerin ihre gegenteilige Rechtsmeinung auf zwei obergerichtliche Entscheidungen aus den Jahren 1992 und 1994 (VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 26.10.1994, 5 S 2344/94, juris Rn. 19 ff.; Hessischer VGH, Beschluss vom 19.10.1992, 2 TH 246/92, juris Rn. 53, 54) stützt, ist dies damit nicht weiterführend.
  • BVerwG, 23.04.2013 - 3 B 59.12

    Befugnisse einer Straßenverkehrsbehörde zur Verkehrsberuhigung gem. § 45 StVO

    Auszug aus VG Hamburg, 27.01.2020 - 15 E 5647/19
    Die danach erforderliche qualifizierte Gefahrenlage bestimmt sich nicht allein nach der Verkehrsdichte im fraglichen Bereich, sondern wird von einer Gemengelage verschiedener Faktoren beeinflusst, so unter anderem von der Breite und dem Ausbauzustand der für dem Fahrzeug- und Fußgängerverkehr zur Verfügung stehenden Fläche, den Ausweichmöglichkeiten, der Inanspruchnahme von Flächen durch parkende Fahrzeuge und deren Auswirkungen auf den Verkehr, der Übersichtlichkeit der Streckenführung, der Verteilung des Verkehrs über den Tag und dem Anteil des Schwerlastverkehrs (BVerwG, Beschluss vom 23.4.2013, 3 B 59/12, juris Rn. 9; VG Neustadt, Urteil vom 20.5.2019, 3 K 272/18.NW, juris Rn. 30).
  • VG Mainz, 23.07.2018 - 3 L 619/18

    Motorradverbot auf der L 415 zwischen Sprendlingen und Ober-Hilbersheim vorläufig

    Auszug aus VG Hamburg, 27.01.2020 - 15 E 5647/19
    § 45 Abs. 9 Satz 3 StVO findet dabei grundsätzlich auf alle Beschränkungen und Verbote nach § 45 Abs. 1 StVO Anwendung, d.h. sowohl auf solche nach Satz 1 als auch solche nach Satz 2 (speziell bzgl. § 45 Abs. 1 Satz 2 Nr. 6 StVO vgl. VG Mainz, Beschluss vom 23.7.2018, 3 L 619/18.MZ, juris Rn. 8; VG Bayreuth, Beschluss vom 9.4.2018, B 1 S 18.52, juris Rn. 26; VG München, Urteil vom 6.7.2017, M 23 K 16.1305, juris Rn. 40; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 22.10.2003, 8 B 468/03, juris Rn. 12).
  • BVerwG, 20.04.1994 - 11 C 17.93

    Vetorecht mit Abwehr- und Sperrwirkung - Selbstverwaltungskörperschaft -

    Auszug aus VG Hamburg, 27.01.2020 - 15 E 5647/19
    In gleicher Weise ist die Straßenverkehrsbehörde auch, wie hier bereits der Wortlaut erkennen lässt, in Fällen des § 45 Abs. 1b Nr. 5 StVO nur unterstützend tätig, da die dort angesprochene geordnete städtebauliche Entwicklung ein Verkehrskonzept bzw. Lärmschutz- oder Luftreinhaltepläne voraussetzen, die nicht in die Kompetenz der Straßenverkehrsbehörde fallen (BVerwG, Urteil vom 20.4.1994, 11 C 17/93, BVerwGE 95, 333 ff., juris Rn. 22).
  • VG München, 14.01.1997 - M 6 E 96.5970
    Auszug aus VG Hamburg, 27.01.2020 - 15 E 5647/19
    Entsprechend gingen Teile der Rechtsprechung und Literatur unter Bezugnahme auf die Entstehungsgeschichte der Verordnungsnorm und ihre gesetzliche Grundlage bereits von Anbeginn an von einem Gefahrerfordernis aus (ausführlich hierzu: OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 19.12.1995, 25 B 2750/95, juris Rn. 7 ff.; zustimmend VG München, Beschluss vom 14.1.1997, M 6 E 96.5970, juris Rn. 35; VG Koblenz, Urteil vom 19.4.1993, 3 K 748/92.KO, DAR 1993, 310, 311; Ruder, VBlBW 1995, 337 ff. mit Verweis auf Steiner, NJW 1993, S. 3161).
  • VG Regensburg, 15.03.2019 - RN 5 S 19.189

    Anspruch auf Herausgabe lebensmittelrechtlicher Kontrollberichte

    Auszug aus VG Hamburg, 27.01.2020 - 15 E 5647/19
    Eine solche Vorwegnahme der Hauptsache ist nur zulässig, wenn sie zur Gewährung effektiven Rechtsschutzes gemäß Art. 19 Abs. 4 GG notwendig ist und wenn außerdem ein hoher Grad an Wahrscheinlichkeit für einen Erfolg im Hauptsacheverfahren spricht (vgl. VG Regensburg, Beschluss vom 15.3.2019, RN 5 S 19.189, juris Rn. 29 m.w.N.; Kopp/Schenke, VwGO, 25. Auflage 2019, § 80 Rn. 156).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 19.12.1995 - 25 B 2750/95

    Konkretisierung des Anwendungsbereichs; Abwehr von Gefahren; Erforschung des

    Auszug aus VG Hamburg, 27.01.2020 - 15 E 5647/19
    Entsprechend gingen Teile der Rechtsprechung und Literatur unter Bezugnahme auf die Entstehungsgeschichte der Verordnungsnorm und ihre gesetzliche Grundlage bereits von Anbeginn an von einem Gefahrerfordernis aus (ausführlich hierzu: OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 19.12.1995, 25 B 2750/95, juris Rn. 7 ff.; zustimmend VG München, Beschluss vom 14.1.1997, M 6 E 96.5970, juris Rn. 35; VG Koblenz, Urteil vom 19.4.1993, 3 K 748/92.KO, DAR 1993, 310, 311; Ruder, VBlBW 1995, 337 ff. mit Verweis auf Steiner, NJW 1993, S. 3161).
  • VGH Baden-Württemberg, 19.07.1995 - 1 S 1578/95

    Wahlanfechtung: kein Recht eines erfolglosen Bewerbers für einen Gemeinderatssitz

  • VG Bayreuth, 09.04.2018 - B 1 S 18.52

    Befristete Streckensperrung wegen Häufung von Motorradunfällen

  • VGH Hessen, 19.10.1992 - 2 TH 246/92

    Vorläufiger Rechtsschutz gegen die Anordnung einer verkehrsbeschränkenden

  • OVG Berlin-Brandenburg, 24.10.2019 - 10 B 2.15

    Auslegung eines Schreibens als Widerspruch; Nachbarklage gegen Umbau und

  • BVerwG, 11.09.2018 - 4 B 34.18

    Baugenehmigung; Drittwiderspruch; Treu und Glauben; Verfristung; Verwirkung;

  • BVerwG, 03.05.2011 - 3 B 91.10

    Anordnung einer Verkehrseinrichtung; sachliche Zuständigkeit

  • VG Koblenz, 19.04.1993 - 3 K 748/92

    Verkehrssituation; Verkehrsgefahr; Straßenverkehrsbehörde; Tempolimit; Autobahn

  • VG München, 06.07.2017 - M 23 K 16.1305

    Tatbestandliche Voraussetzungen des § 45 Abs. 1 S. 1 iVm S. 2 Nr. 6 StVO

  • VG Hamburg, 16.05.2019 - 15 E 1775/19

    Eilverfahren gegen die im Rahmen der Baumaßnahmen vorgenommene Vollsperrung einer

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 22.10.2003 - 8 B 468/03
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